Schutzkonzept für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen der Evangelischen Kirche Großen-Linden
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Aktuell gibt es keine von Kirchenvorstand festgelegten Einschränkungen. Jede/r achtet in eigener Verantwortung auf sich und die anderen.
Alte Fassung vom 27.11.21
In diesem Konzept sind die Maßnahmen zusammengefasst, die der Kirchenvorstand für das Feiern von Gottesdiensten in der Peterskirche beschlossen hat. Die Maßnahmen basieren auf den Vorgaben der hessischen Landesregierung und den Grundsätzen der EKHN. Sollten rechtliche Vorgaben der staatlichen oder kirchlichen Behörden aktuell engere Regelungen vorsehen als dies hier im Schutzkonzept formuliert ist, gelten die engeren Regelungen.
1) Gottesdienste
Ort der Gottesdienste
Gottesdienste in der Kirche werden unter 3G-Bedingungen gefeiert. Teilnehmen können alle, die
a) geimpft oder genesen sind oder
b) einen aktuellen Test vorweisen (Schüler:innen ab 12: Hessisches Testheft) oder
c) unter 12 Jahren alt sind.
In der Kirche stehen 100 Sitzplätze zur Verfügung. Personen aus einem Haushalt können nebeneinander sitzen, alle müssen aber darauf achten, dass zu anderen Personen weiterhin ein Sicherheitsabstand von 1,5 m gewahrt bleibt.
Mehr als 100 Besucher dürfen nicht in die Kirche gelassen werden, auch wenn optisch noch Plätze frei sind, weil andere Besucher zusammensitzen.
Weitere Hygienemaßnahmen
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ist während des Gottesdienstbesuchs für die BesucherInnen verpflichtend (wir halten Masken am Eingang bereit). Liturgisch handelnde Personen tragen in der Regel keinen Mund-Nase-Schutz und sollen beim Sprechen im Gottesdienst zu anderen Personen mindestens 3 Meter Abstand halten. Dies ist durch den Abstand der Sitzreihen zum Lesepult und zum Altar gewährleistet.
- Es kann gesungen werden (mit Maske). Sänger:innen oder Musizierende mit Blasinstrumenten, die als Solisten oder Ensembles auftreten, können ohne Maske singen, sie halten dann 1,5m zueinander und 3 m Abstand zum Chorleiter/Dirigenten.
- Gesangbücher können benutzt werden, wenn zwischen den Benutzungen mindestens 72 Stunden vergangen sind.
- Auf Körperkontakt wird verzichtet (kein Friedensgruß per Handschlag, keine Handauflegung zum Segen, keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handkontakt oder Umarmung).
Die Kollekte wird nur am Ausgang kontaktlos gesammelt. - Nach jedem Gottesdienst werden Türgriffe, Handläufe und die Enden der Sitzbänke desinfiziert, sofern nicht 72 Stunden bis zur nächsten Veranstaltung in der Kirche vergehen. In diesem Fall ist für ausreichende Lüftung des Kirchenraumes (mind. 15 Minuten) zu sorgen.
- Am Eingang werden Desinfektionsmittel bereit gestellt.
- Die Toiletten im Gemeindehaus (mit Waschbecken, im Behinderten-WC auch Desinfektionsmittel) sind für die BesucherInnen zugänglich.
- Für Gottesdienste, bei denen viele Besucher:innen erwartet werden, bieten wir eine Voranmeldung an.
Fahrdienst
Derzeit wird kein Fahrdienst angeboten.
Abendmahl
Das Abendmahl kann nur mit Einzelkelchen oder auch nur in einer Gestalt gefeiert werden. Beim Feiern des Abendmahls ist sicherzustellen, dass die austeilende Person unmittelbar vor der Austeilung die Hände desinfiziert hat und dass die Empfangenden weder die Hostien noch die Kelche der anderen Gottesdienstteilnehmer berühren. Während der Bewegung im Kirchenraum ist Mundschutz zu tragen.
Kindergottesdienste
Die Durchführung von Kindergottesdiensten orientiert sich an der Öffnung von Kindertagesstätten und Grundschulen. Im Fall der Wiederaufnahme werden entsprechende Regelungen zu Abstand und Hygiene festgelegt.
Taufen und Trauungen
Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Regeln wie für Sonntagsgottesdienste. Taufen finden in der Regel nicht im Sonntagsgottesdienst statt. Auch Haustaufen sind möglich.
Gottesdienste im Freien
Gottesdienste unter freiem Himmel sind möglich. Dabei müssen die allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und die regionalen Versammlungsbeschränkungen berücksichtigt werden.
Bei Gottesdiensten im Freien sind Masken nur dann erforderlich, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Höchstzahl an Besuchern orientiert sich an einer Maßgabe von 5m2 pro Besucher und beträgt 200 Personen.
2) Gemeindeveranstaltungen
Gemeindeveranstaltungen (außer Gottesdiensten) finden unter der 2G-Regel statt. Teilnhmen können alle, die
a) geimpft oder genesen sind oder
b) als Schüler:innen ab 12 das Hessische Testheft vorlegen können oder
c) unter 12 Jahren alt sind oder
d) ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, und einen aktuellen Test vorlegen.
Während der Veranstaltungen müssen die Abstände von 1,5m untereinander eingehalten werden, es müssen durchgehend Masken getragen werden.
Unterrichtsähnliche Veranstaltungen
Für unterrichtsähnliche Veranstaltungen sind die Regelungen der entsprechenden Schulformen zu berücksichtigen.
Proben musikalischer Gruppen
Hier gilt die 2G+ Regel. Teilnehmen können alle, die
a) geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Test vorlegen können oder
b) als Schüler:innen ab 12 das Hessische Testheft vorlegen können oder
c) unter 12 Jahren alt sind oder
d) ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, und einen aktuellen Test vorlegen.
Neben den allgemeinen Regeln für alle Gruppen ist hier besonders zu beachten:
Chor- oder Bläserproben sollen nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden. In den Räumen kann nur musiziert werden, wenn die Abstände (1,5m bei Sänger*innen und Blasinstrumenten, 3m zur Chorleitung) eingehalten werden können und ausreichend gelüftet wird.
Alle Teilnehmenden für ihre Noten und ggf weiteres Material (Instrumente, Instrumentenkoffer, Notenständer, Stuhl, Bleistift) selbst zuständig sind und dürfen diese nicht gemeinsam nutzen oder untereinander weiter reichen.
Die Chöre/Gruppen benennen eine/n oder mehrere Verantwortlichen für die Einhaltung der Maßnahmen und die Dokumentation der Teilnehmenden. Wird niemand benannt, ist keine Probe möglich.
Vermietungen
Vermietungen für Familienfeiern sind derzeit nicht möglich.
Abstand
Zwischen den Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes. Andernfalls müssen geeignete Trennvorrichtungen angebracht werden.
Zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
Hygieneregeln
An jedem Eingang und auf der Behindertentoilette stehen Desinfektionsmittel bereit.
Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmung zur Begrüßung). Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen.
Lüften und Reinigung
Vor und nach jeder Veranstaltung sind die Räume mind. 15 Minuten lang zu lüften.
Nach jeder Veranstaltung müssen die Hautkontaktflächen (Türklinken) gereinigt und desinfiziert werden. Die Desinfektion wird durch die Verantwortlichen der Veranstaltungen sichergestellt.
Verantwortliche Person
Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sind bei jeder Veranstaltung eine oder mehrere verantwortliche Personen zu benennen, die auf die Einhaltung des Schutzkonzepts und die Dokumentation der Teilnehmenden achtet. Diese Person muss bei der Veranstaltung auch durchgehend anwesend sein. Ist keine Person benannt, kann die Veranstaltung nicht stattfinden.
3) Zutritt zu den Gebäuden
Für den Zutritt zu den Gebäuden gilt die 3G-Regel. DIe Gebäude können alle betreten, die
a) geimpft oder genesen sind oder
b) einen aktuellen Test vorweisen (Schüler:innen ab 12: Hessisches Testheft) oder
c) unter 12 Jahren alt sind.
4) Weitere Regelungen
Die organisatorischen (und baulichen) Maßnahmen zur Umsetzung dieses Konzepts werden dokumentiert. Dieses Schutzkonzept wird gut sichtbar ausgehängt.
Ergeben sich aufgrund aktueller Entwicklungen Veränderungen in der Rechtslage, kann das Schutzkonzept vom Vorsitzenden des Kirchenvorstands in Absprache mit dem Pfarrteam angepasst werden. Diese Anpassungen müssen in der darauffolgenden Sitzung des Kirchenvorstands bestätigt werden.